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EB1, EB2, EB3 

 

EB-1 für multinationale Manager und Führungskräfte

 

Wenn Sie außerhalb der USA Geschäftsinhaber sind, können Sie eine Filiale in

den USA gründen, und nachdem die Filiale mindestens ein Jahr aktiv ist, können Sie die Greencard als internationaler Direktor/Manager beantragen. Wenn Sie als Führungskraft oder Manager einer multinationalen Firma in die U.S. Filiale versetzt werden, können Sie ebenfalls einen Antrag für die Greencard in der EB-1 Kategorie für internationale Manager/Führungskräfte stellen.

 

Man kann sich wie folgt für diese Greencard qualifizieren:

 

  • Die ausländische Firma muss eine Schwestergesellschaft der U.S. Firma sein, d.h. sie müssen die gleichen Besitzer haben: eine Firma kann Besitzer der anderen Firma sein, oder der gleiche Inhaber hat den mehrheitlichen Anteil in beiden Firmen, oder die gleiche Inhabergruppe hat den mehrheitlichen Anteil in beiden Firmen;

 

  • Der Antragsteller muss mehrere Stufen von Angestellten in der Firma leiten, oder eine spezifische Führungsfunktion in der Firma ausübe

 

  • Der Direktor/Manager muss nachweisen, dass er mindestens 1 Jahr im Laufe der letzten drei Jahre für die ausländische Firma, die ihn versetzen will, gearbeitet hat.

 

Der grösste Vorteil ist, dass der Antragsteller nicht beweisen muss, dass kein U.S. Bürger von seinem Antrag benachträchtigt wird, d.h. eine „Labor Certification“ ist nicht erfordert.

 

EB-1 für Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten

 

In dieser Greencard Kategorie ist kein Sponsor erfordert. Auch braucht man nicht zu beweisen, dass kein U.S. Bürger durch die Anstellung des ausländischen Kandidates geschädigt wird, d.h. eine „Labor Certification“ ist nicht erfordert.

Um sich für eine Greencard für außergewöhnliche Fähigkeiten in den Bereichen Wirtschaft, Erziehung, Geschäfte, oder Athletik zu qualifizieren, muss man zu den wenigen zählen, die sich in ihrem Fachgebiet, national oder international, ausgezeichnet haben.

 

Der Antragsteller muss entweder nachweisen, dass er einen anerkannten, internationalen Preis gewonnen hat, oder er muss mindestens drei der folgenden Beweise vorlegen:

 

  • Erweis für den Erhalt eines national oder international anerkannten Preises oder Auszeichnungen für außergewöhnliche Leistungen im gegebenen Fachgebiet;

 

  • Mitgliedschaft in einer Vereinigung im gegebenen Fachgebiet, in denen außergewöhnliche

 

  • Leistungen zur Qualifizierung vorausgesetzt sind;

 

  • Material, das in beruflichen oder handelsbezogenen Informationsschriften veröffentlicht wurde, oder Medienartikel über die außergewöhnlichen Leistungen des Antragstellers;

 

  • Beteiligung in Gremien oder Ausschüssen, wo die Person die Arbeit anderer in seinem Fachgebiet beurteilt hat;

 

  • Bedeutende wissenschaftliche, gelehrte, oder geschäftsbezogene Beiträge im gegebenen Fachgebiet;

 

  • Autorschaft von gelehrten Artikeln in Berufszeitschriften oder anderen Medien;

 

  • Wichtige Position in Organisationen oder in Instituten mit ausgezeichnetem Ruf;

 

  • Hohes Gehalt oder andere Entgeltung für geleistete Arbeit; oder

 

  • Andere vergleichbare Belege (z.B. Empfehlungsschreiben von anerkannten Experten im entsprechenden Fachgebiet.)

 

EB-1 für hervorragende Professoren und Forscher

 

Es gibt eine spezielle Greencard Kategorie für herausragende Professoren und Forscher, mit wenigstens drei Jahren Lehrtätigkeit oder Forschung in ihrem Bereich, die international für ihre Leistungen anerkannt wurden.

Der grösste Vorteil ist, dass der Ausländer nicht beweisen muss, dass kein U.S. Bürger von seinem Antrag benachträchtigt wird, d.h. „Labor Certification“ ist nicht erfordert.

 

Man kann sich als herausragender Professor oder Forscher wie folgt qualifizieren:

 

  • Der Antragsteller ist international anerkannt für herausragende Leistungen in seinem Fachgebiet;

 

  • Der Antragsteller besitzt wenigstens drei Jahre Lehrtätigkeit oder Forschenserfahrung in seinem Fachbereich;

 

  • Man hat ein Arbeitsangebot mit Garantie für Anstellung auf Lebenszeit, oder mit der Möglichkeit für Anstellung auf Lebenszeit, von einer Universität, oder eine gleichwertige Forschungsposition in einer Privatfirma die mindestens drei Forscher vollzeitig beschäftigt und die spezielle Leistungen in ihrem Forschungsgebiet vorweisen kann.

 

Um sich als international anerkannt zu qualifizieren, muss ein Antragsteller mindestens zwei der folgenden Beweise vorlegen:

 

  • Beweis für den Erhalt eines national oder international anerkannten Preises oder Auszeichnungen für außergewöhnliche Leistungen im gegebenen akademischen Fachgebiet;

 

  • Mitgliedschaft in einer Vereinigung im gegebenen akademischen Fachgebiet, in denen außergewöhnliche Leistungen zur Qualifizierung vorausgesetzt sind;

 

  • Material (wenn nötig, auf Englisch übersetzt), das in beruflichen Informationsschriften von andern über den Antragsteller veröffentlicht wurde über die außergewöhnlichen Leistungen des Antragstellers in seinem akademischen Bereich. Diese Dokumente müssen Titel, Datum, und Namen des Autors beinhalten.

 

  • Beweise für die Beteiligung in Gremien oder Ausschüssen, wo der Antragsteller die Arbeit anderer in seinem (oder ähnlichen) akademischen Fachgebiet beurteilt hat;

 

  • Beweis für originale Beiträge in seinem akademischen Gebiet;

 

  • Beweise für Autorschaft von gelehrten Büchern und Artikeln in gelehrten Fachzeitschriften mit internationaler Leserschaft, in seinem akademischen Fachgebiet.

 

EB-2 für überdurchschnittliche Fähigkeiten

 

Interessenten die sich nicht in der EB-1 Kategorie qualifizieren, die jedoch überdurchschnittliche Fähigkeiten in den Bereichen Wirtschaft, Kunst, und Geschäfte haben, können sich in der EB-2 Kategorie in diesen Bereichen qualifizieren. Für diese Greencard muss man jedoch vor der Antragstellung den „Labor Certification“ Prozess erfolgreich abschliessen. In dieser Kategorie braucht ein Einwanderer einen „Arbeitgeber“, -eine U.S. Firma, eine gemeinnützige Organisation oder ein Erziehungsinstitut-, der den Einwanderungsantrag stellt.

 

Nachdem die „Labor Certification“ genehmigt ist, muss der Sponsor einen Antrag auf die Greencard in der EB-2 Kategorie für Person mit überdurchschnittlichen Fähigkeiten in Wirtschaft, Kunst oder Geschäfte, stellen.

 

Zur Qualifizierung sind mindestens drei der folgenden Beweise erfordert:

 

  • Ein offizieller akademischer Beleg, - Abschluss, Diplom, Zeugnis oder ähnlicher akademischen Grad von einer Universität, Schule, oder einer anderen Lehranstalt;

 

  • Referenzen von Arbeitgebern, die bestätigen, dass der Antragsteller mindestens zehn (10) Jahre vollzeitig in seinem Beruf beschäftigt war;

 

  • Eine Lizenz oder Bestätigung die dem Antragsteller erlaubt seinen Beruf auszuüben;

 

  • Ein Lohn der eine überdurchschnittliche Leistung bestätigt;

 

  • Mitgliedschaft in Berufsorganisationen;

 

  • Anerkennung für spezielle Leistungen oder für spezielle Beiträge im gegebenen Arbeitsbereich, von gleichgestellten Fachleuten, Regierungsinstanzen, oder Geschäfts- bzw. Berufsorganisationen.

 

  • Unter bestimmten Umständen können auch andere, gleichwertige Belege vorgelegt werden.

 

In dieser Kategorie kann der Prozess der sog. „Labor Certification“ für verschiedene Antragsteller in den Bereichen Wissenschaft und Kunst manchmal vermieden werden (jedoch nicht in den Bereichen Geschäfte und Sport). Siehe unten, Schedule A, Group II. Die „Labor Certification“ kann auch vermieden werden, wenn sich der Antragsteller für das „ National Interest Waiver“ qualifiziert (d.h. Verzicht auf die vorgeschriebene „ Labor Certification“ im nationalen Interesse der USA).

 

EB-2 für hochdiplomierte Fachkräfte

 

Hochdiplomierte Fachkräfte können sich in dieser EB-2 Greencard Kategorie qualifizieren. Eine „Labor Certification“ muss allerdings in dieser Kategorie erworben werden. Einwanderer in dieser Kategorie benötigen ebenfalls einen Arbeitgeber (U.S. Firma, gemeinnützige Organisation, oder Lehranstalt), der den Antrag auf die Greencard stellt.

 

Nachdem der Antragsteller die „Labor Certification“ erhalten hat, muss der Sponsor einen Antrag auf die Greencard für den hochdiplomierten Facharbeiter bei der Einwanderungsbehörde einreichen.

 

Folgende Belege sind zur Qualifzierung erfordert:

 

  • Ein offizieller akademischer Beleg (Diplom, Zertifikat, u.a.) der bezeugt, dass der Antragsteller einen hohen akademischen Grad in den USA erreicht hat, oder ein gleichwertiges Diplom im Ausland, oder

 

  • Ein offizieller akademischer Beleg, als Beweis, dass der Antragsteller ein Diplom von einer Universität in den USA (Bachelors Degree) oder ein equivalentes Diplom vom Ausland besitzt, und Briefe von jetzigen oder fürheren Arbeitgebern, die bestätigen, dass der Einwanderer, nach dem Erhalt des Universitätsdiploms, mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in Stellungen mit zunehmender Verantwortung in seinem Fachgebiet erreicht hat.

 

  • Wenn die Beschäftigung nicht als Profession anerkannt ist, muss ein Arbeitgeber schriftlich bestätigen, dass mindestens ein Universitätsdiplom erfordert ist, um die Arbeit in dieser Stellung auszuführen.

 

  • Beweise, dass die angebotene Stellung mindestens ein höheres Diplom erfordert (Erklärung des Arbeitgebers oder ein objektiver, fachbezogener Beleg). Der Arbeitgeber sollte beweisen, dass ein höheres Diplom im gegebenen Fachgebiet als Mindestesqualifikation anerkannnt ist.

 

  • Eine genehmigte „Labor Certification“ für eine Stellung, die einen Masters Degree als Qualifikation voraussetzt, und wenn eine gleichgestellte Berufserfahrung akzeptiert ist, muss sie mindestens 5 Jahre zunehmender Verantwortung im gegebenen Fachbereich nachweisen.

 

  • Anerkennung von Experten, Regierungsinstanzen oder Berufsorganisationen für spezifische Leistungen und bedeutende Beitrge im gegebenen Fachgebiet.

 

In dieser Kategorie kann der Prozess der sog. „Labor Certification“ für verschiedene Antragsteller in den Bereichen Wissenschaft und Kunst manchmal vermieden werden (jedoch nicht in den Bereichen Geschäfte und Sport). Siehe unten, Schedule A, Group II.

 

EB-3 für Diplomierte Fachkräfte und gelernte Facharbeiter

 

Diplomierte Fachkräfte und gelernte Facharbeiter können sich in der EB-3 Greencard Kategorie qualifizieren. In dieser Kategorie muss man jedoch eine Labor Certificationbeantragen. Auch müssen diese Einwanderer einen Arbeitgeber haben (eine Firma, eigennützige Organisation, oder Lehranstalt in den USA), die den Antrag bei der Einwanderungsbehörde stellt.

 

Nachdem der Antragsteller die „Labor Certification“ erhalten hat, muss der Arbeitgeber einen Antrag einreichen, der den Einwanderer in der EB-3 Kategorie für diplomierte Fachkräfte und gelernte Facharbeiter qualifiziert.

 

Der Sponsor muss beweisen:

 

  • dass er genügend Einkommen oder Anlagegut hat, um dem Einwanderer das vorgeschriebene Gehalt zu zahlen (prevailing wage). Dies ist der Durchschnittslohn, den Arbeiter, in einer gleichen oder ähnlichen Position, in einer bestimmten Region verdienen.

 

Der Einwanderer muss beweisen:

 

  • dass er die erforderte Qualifizierung für die Stellung besitzt. Um sich als ausgebildete Fachkraft zu qualifizieren, muss der Antragsteller ein Universittsdiplom im gegebenen oder in einem ähnlichen Fachbereich haben; der gelernte Facharbeiter benötigt mindestens 2 Jahre praktische Berufserfahrung im gegebenen Gebiet, oder mehr, wenn die Stellung es verlangt.

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